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Einführung eines Qualitätsmanagementsystems

Wie wir alle wissen, sind die Vertragsärzte von Krankenkassen laut § 135a Abs. 2 SGB V verpflichtet, bis zum Jahr 2010 Qualitätsmanagement in ihrer Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln, um die Qualität der medizinischen Versorgung dauerhaft zu sichern und ständig zu verbessern. Doch ab wann lohnt es sich eigentlich für eine Praxis ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen?

Tendenziell scheint eine große Praxis einen größeren Nutzen von einem QM-System zu haben, schon allein, weil bei vielen Mitarbeitern schneller Unterschiede in den Arbeitsweisen entstehen können. Absprachen und Regelungen werden ggf. unterschiedlich aufgefaßt oder nicht gleich an jede Medizinische Fachangestellte herangetragen.

In einer kleinen Praxis, mit beispielsweise einem Arzt und zwei Medizinischen Fachangestellten, sind die Mitarbeiter recht gut eingespielt und Absprachen können leicht durchgesetzt werden. Im Notfall jedoch, wenn eine Mitarbeiterin krank ist, kann es für die Vertretung eine große Hilfe sein, wenn sie alle Anweisungen in einem gut strukturierten QM-System nachlesen kann, anstatt ihre Kollegin ständig zu Hause anrufen zu müssen.

Gemeinsame Einführung von Qualitätsmanagement

Der Arbeitsaufwand, der bei einer Qualitätsmangement- Dokumentation entsteht, ist recht groß, insbesondere, wenn die Medizinischen Fachangestellten einer kleinen Praxis ständig in den Praxisalltag eingebunden sind. In einer größeren Praxis fällt es da sicherlich etwas leichter, eine Mitarbeiterin als QMB auszuwählen, die sich für einige Zeit aus dem Tagesgeschäft zurückziehen kann, um sich der QM-Dokumentation zu widmen.

Eine zeit- und kostensparende Möglichkeit für kleine Praxen besteht dann in der gemeinsamen Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und einer gemeinsamen Zertifizierung - zusammen mit anderen kleinen Praxen derselben Fachrichtung aus der Region.

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